Unsere Rechtsanwälte verfügen über die Zulassung an allen Schweizer Gerichten (u.a. Schlichtungsbehörden, Einzelgerichte, Amt- und Bezirksgerichte, Miet- und Arbeitsgerichte, Kriminalgerichte, Kantons-/Obergerichte, Verwaltungsgerichte, Handelsgerichte, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgericht).
Die prozessuale Strategie legen wir mit unseren Klienten vor Prozessbeginn fest. Wir vertreten die Interessen unserer Klienten entschlossen, engagiert und zielgerichtet sowohl zur Geltendmachung wie auch zur Abwehr von Ansprüchen. Dazu können auch das Ergreifen oder Abwehren von vorsorglichen Massnahmen zählen (z.B. Arrest, gerichtliche Befehle oder Verbote, Beschlagnahmung, vorsorgliche Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten, Grundbuch- und Handelsregistersperre).
Diese umfassende Unterstützung bieten wir unseren Klienten auch in verwaltungsrechtlichen Verfahren (z.B. Baubewilligungsverfahren, Steuereinsprache- und Beschwerdeverfahren) in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren (z.B. Vorbescheid- und Beschwerdeverfahren bei der Invalidenversicherung) oder in Strafprozessen.