Honorar

Honorar nach Zeitaufwand

Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Unser Stundenansatz hängt insbesondere von der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache und der Erfahrung bzw. Spezialisierung des mit dem Mandat betrauten Rechtsanwalts ab. Zum Honorar hinzu kommt eine Kleinkostenpauschale von i.d.R. 3% (für Fotokopien, Telefon, E-Mail, Porto, etc.) des in Rechnung gestellten Honorars. Effektive Barauslagen (z.B. Reisespesen, Kurierdienste) werden separat in Rechnung gestellt. Ferner unterliegen unsere Honorare in der Regel der Mehrwertsteuer.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir zuerst, ob die Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und Sie das Recht haben, selber einen Anwalt zu mandatieren (freie Anwaltswahl). Sie bleiben aber auch im Falle einer Kostengutsprache durch die Rechtsschutzversicherung zur Zahlung des Anwaltshonorars verpflichtet.

Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers

Der Verursacher eines Schadens und insbesondere eines Personenschadens (z.B. nach einem Verkehrsunfall) wird in den meisten Fällen verpflichtet, das Anwaltshonorar der geschädigten, resp. verletzten Person zu übernehmen. Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers oder des Motorfahrzeughalters übernimmt diese Kosten im Normalfall zumindest teilweise. Wir klären Sie vor Mandatsbeginn über die konkrete Rechtslage auf.

Unentgeltliche Rechtspflege

Sofern Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung zu bezahlen, können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Voraussetzungen sind die Mittellosigkeit, die Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst sowie die Notwendigkeit des Beizugs einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.