Gesundheit und Versicherung

Sozialversicherungsrecht

Die Unfallversicherung (UVG, u.a. SUVA), die Invalidenversicherung (IV) inkl. Hilflosenentschädigung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Ergänzungsleistungen und die obligatorische Krankenversicherung fallen in den Bereich des Sozialversicherungsrechts. Die Geltendmachung der Leistungen sowie die Verhandlungen mit den entsprechenden Versicherungsträgern sind komplex und erfordern nicht nur rechtliche Kenntnisse, sondern auch Kenntnisse der entsprechenden Sozialversicherungsträger und der Koordination zwischen den Versicherungsleistungen.

Eine weitere Sozialversicherung ist die berufliche Vorsorge. Diese erbringt üblicherweise Leistungen nach Ablauf von 720 Tagen und koordiniert die Monatsrenten mit den Leistungen der Invalidenversicherung und allenfalls der Unfallversicherung.

Privatversicherungsrecht

Unter diesen Bereich fallen sämtliche Versicherungen, welche gestützt auf das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) abgeschlossen werden, wie zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, Diebstahl-, Feuer-, Wasser-, Glasversicherung oder eine Gebäudeversicherung. Natürlich gehören auch die Motorfahrzeug-, die Motorfahrzeugkasko- sowie die Insassenversicherung zum privatrechtlichen Bereich. Ebenfalls werden die Lebensversicherungen, gebundene Vorsorge, etc. zu den Privatversicherungen gezählt.

Krankentaggeld

Eine spezielle Versicherung ist die Krankentaggeldversicherung. Die meisten Arbeitgeber haben heute eine Krankentaggeldversicherung für ihre Angestellten abgeschlossen. Die Krankentaggeldversicherung leistet üblicherweise während 720 Tagen. Die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft hängt massgeblich von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, welche jede Gesellschaft individuell gestalten kann. Wichtig ist die Möglichkeit des Übertritts in eine Einzelkrankentaggeldversicherung, wenn der Arbeitgeber verlassen wird, sei es durch Kündigung oder aus eigenem Antrieb. Der Vorteil dieses Übertritts ist die sogenannte Freizügigkeit, d.h. die Krankentaggeldversicherung übernimmt auch eine kranke oder vorgeschädigte Person, ohne Vorbehalte.