Strafrecht und Strassenverkehrsrecht

Strafrecht allgemein

Die Staatsanwaltschaft ermittelt den Sachverhalt und muss von Gesetzes wegen im Zweifelsfall Anklage erheben. Demgegenüber muss ein Gericht einen Beschuldigten im Zweifelsfalle freisprechen. Eine beschuldigte Person wird darauf hingewiesen, dass sie Anspruch auf eine anwaltschaftliche Vertretung hat. In komplexen Fällen wird dabei eine amtliche Verteidigung gewährt, d.h. der Staat kommt für die Kosten der Verteidigung vorab auf.

Strassenverkehrsrecht und Führerausweisentzug

Der Beizug eines Rechtsanwaltes drängt sich auch bei Strassenverkehrsunfällen auf. Die Verurteilung wegen einer Verkehrsregelverletzung kann zu einer Minderung der Schadenersatzansprüche führen, resp. die Höhe des Verschuldens wird dadurch unmittelbar beeinflusst. Die Verurteilung wegen Strassenverkehrsdelikten kann ausserdem zum Entzug des Führerscheines führen (Administrativmassnahme). Eine Verteidigung drängt sich aus diesem Grunde im Strafverfahren auf, da die Entzugsbehörde sich in der Regel an das Strafurteil hält.

Auch eine geschädigte Person sollte sich rechtlich beraten lassen und allenfalls als Privatklägerin ihre Rechte im Strafverfahren anmelden.