Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Bei der Bestimmung der massgebenden Normen ist zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu unterscheiden.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über grosse Erfahrung im Arbeitsrecht und stehen Ihnen bei arbeitsrechtlichen Fragen gerne unterstützend zur Seite. Zudem vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden bei der Führung arbeitsrechtlicher Prozesse.

Arbeitsvertrag

Viele gesetzliche Bestimmungen des Arbeitsrechts sind zwingender Natur und sind bereits beim Verfassen eines Arbeitsvertrages zu berücksichtigen. Daneben lassen sich in einem Arbeitsvertrag auch vielseitige individuelle Abmachungen treffen. Wir legen Ihnen die rechtlichen Grundlagen für die Gestaltung des Arbeitsvertrages einfach und klar dar und zeigen Ihnen Lösungen für entsprechende Formulierungen auf.

Arbeitsrechtliches Konkurrenzverbot

Mit einem Konkurrenzverbot kann unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden, dass ehemalige Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine konkurrenzierende Tätigkeit ausüben dürfen. Damit soll eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sichergestellt werden, ohne eine Verwertung von Geschäftsgeheimnissen befürchten zu müssen. Ein Konkurrenzverbot kann aber für den betroffenen Arbeitnehmer auch problematisch sein, daher unterliegt es gesetzlichen Schranken.

Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft

Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft nicht mehr erbringen, hat ihm der Arbeitgeber dennoch für eine beschränkte Zeit den Lohn zu bezahlen. Bei bestehender Krankentaggeldversicherung oder bei Zuständigkeit der obligatorischen Unfall- oder Mutterschaftsversicherung wird die Lohnzahlungspflicht von den Versicherungsbedingungen oder dem Gesetz abhängig gemacht. Sozialversicherungsrechtliche Faktoren wie Schadenminderungspflicht, Eingliederung, Zumutbarkeit, etc. werden ebenfalls geprüft. Wir helfen Ihnen als Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Lohnfortzahlung oder unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.

Überstunden / Überzeit

Es kann vorkommen, dass der Arbeitnehmer mehr Stunden zu arbeiten hat, als eigentlich im Arbeitsvertrag vereinbart wären. Zentral ist hierbei die Abgrenzung zwischen Überstunden und Überzeit sowie die Frage nach der Kompensation oder der Auszahlung von Überstunden bzw. Überzeit.

Ordentliche Kündigung

Besondere Sorgfalt ist bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geboten. Bei der ordentlichen Kündigung ist die Kündigungsfrist zu beachten. Auch der sachliche Kündigungsschutz ist zu berücksichtigen, ansonsten droht eine Entschädigungspflicht. Hinzu kommt der zeitliche Kündigungsschutz aufgrund Krankheit, Schwangerschaft oder dergleichen. Die Nichtbeachtung dieser Voraussetzungen kann zu einer Nichtigkeit/Ungültigkeit der Kündigung oder zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist führen.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, ansonsten droht eine Entschädigungspflicht. Gerne beraten wir Sie als Arbeitgeber über Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie eine fristlose Kündigung aussprechen oder wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer nachdem eine solche ausgesprochen wurde.

Abgangsentschädigung

Der Anspruch auf eine Abgangsentschädigung kann sich aus dem Gesetz, einem Gesamtarbeitsvertrag oder natürlich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergeben.

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist für jede Stellensuche von grosser Bedeutung. Dementsprechend hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein wahres, vollständiges und wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Gerne sind wir Ihnen als Arbeitgeber bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses behilflich oder unterstützen Sie als Arbeitnehmer bei der Anfechtung Ihres Arbeitszeugnisses.