Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, wer Erbe ist und wie der Nachlass zwischen den Erben zu teilen ist. Die gesetzliche Erbfolge, die Pflichtteilsrechte, die Verfügungsformen (Testament, Erbvertrag) und die Verfügungsarten (z.B. Erbeneinsetzung, Vermächtnis, Ersatzverfügung, Nacherbeneinsetzung, Willensvollstrecker, Erbstiftung) legen die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten fest.

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Sofern der Erblasser verheiratet war oder bis zu seinem Tod in einer eingetragenen Partnerschaft lebte, ist vor der erbrechtlichen die güterrechtliche Auseinandersetzung vorzunehmen. Dabei wird festgelegt, welche Vermögenswerte überhaupt in den Nachlass der verstorbenen Person fallen. Durch Abschluss eines Ehevertrages oder eines Vermögensvertrages kann bereits eine Besserstellung des überlebenden Ehepartners/eingetragenen Partners erreicht werden.

Nachlassplanung

Mit einer nachhaltigen und vorausschauenden Nachlassplanung sollen in der Regel die folgenden drei Ziele erreicht werden:

  • Wunschgemässe Weitergabe/Vererbung des Vermögens
  • Vermeidung von Erbstreitigkeiten
  • Ersparnis von Steuern

Neben dem Erbrecht sind ehegüter- und steuerrechtliche sowie internationale Aspekte zu berücksichtigen. Unternehmensnachfolgen erfordern zudem wirtschaftsrechtliche Kenntnisse. Zusätzlich stellen sich Fragen zu Lebensversicherungen und Altersvorsorge. Dieses Zusammenwirken von verschiedenen Lebenssachverhalten und fachübergreifenden Rechtsgebieten erfordert Erfahrung, Kompetenz aber auch Einfühlungsvermögen. Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten sachkundig beraten.

Testamente, Ehe- und Erbverträge

Der Erblasser kann mittels Testament oder Erbvertrag eine von Gesetz abweichende Regelung bezüglich seines Nachlasses treffen. Sofern dabei die Pflichtteilsrechte nicht verletzt werden, gehen diese Anordnungen der gesetzlichen Erbfolge vor. Der erbrechtlichen geht die güterrechtliche Auseinandersetzung voraus. Entsprechend kann oftmals mittels eines kombinierten Ehe-/Erbvertrages eine Besserstellung des überlebenden Ehegatten/des eingetragenen Partners erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Errichtung eines Ehe- und Erbvertrages sowie eines Testaments besondere Formvorschriften gelten.

Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten / eingetragenen Partners

Ehepaare und eingetragene Partnerschaften können Vorkehrungen für den Todesfall treffen, so dass der überlebende Ehegatte/eingetragene Partner im Vergleich zu den übrigen Erben (z.B. Kinder) finanziell bessergestellt wird. Ausgehend von Ihrer persönlichen und familiären Situation zeigen wir Ihnen als Rechtsanwälte auf, wie Sie Ihren Ehepartner/eingetragenen Partner maximal begünstigen und/oder das Erbe für Ihre Kinder sichern können.

Willensvollstrecker

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers erfolgt in einem Testament oder Erbvertrag. Dabei hat der Willensvollstrecker im Sinne des Erblassers nach dessen Ableben zu handeln. Er verwaltet das Nachlassvermögen, vollzieht die testamentarischen Anordnungen des Erblassers und bereitet die Teilung des Nachlasses vor. Bei Unstimmigkeiten unter den Erben unterbreitet er gestützt auf die Anordnungen des Erblassers lösungsorientierte Teilungsvorschläge.

Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder sich abzeichnenden Streitigkeiten unter den Erben, kann die Einsetzung eines Willensvollstreckers sinnvoll sein. Unsere fachübergreifenden Kompetenzen in den Bereichen Erb- und Steuerrecht sowie Immobilien und Gesellschaftsrecht befähigen uns, solche Mandate auszuüben und den erblasserischen Willen zu verwirklichen. Gerne stehen wir Ihnen für diese vertrauensvolle Aufgabe zur Verfügung.

Digitaler Nachlass

Eine vorausschauende Nachlassplanung beinhaltet auch die Berücksichtigung des sog. digitalen Nachlasses. Darunter werden neben elektronischen Daten (z.B. Fotos, Musik- oder andere Datensammlungen) auch Social Media Profile (wie Facebook, Instagram, TikTok) und Vermögenswerte in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ether) verstanden. Wir beraten und unterstützen Sie, wie Sie Ihren Erben den Zugang zu diesen digitalen Nachlasswerten sicherstellen können.