Wir beraten und vertreten Unternehmer («Enterpreneurs») und Unternehmen in sämtlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Bereichen. Dazu zählen insbesondere:
- Firmengründungen (z.B. AG, GmbH)
- Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Corporate Governance & Compliance)
- Gestaltung und Regelung der rechtlichen Beziehungen unter Teilhabern (Aktionärbindungsverträge, Arbeitsverträge, Finanzierungsverträge, Managemententlöhnung usw.)
- Arbeitsbewilligungs- und Aufenthaltsrecht beispielsweise bei sog. Drittstaatenangehörigen
- Vorbereitung, Ausarbeitung und Verhandlung von nationalen oder grenzüberschreitenden Verträgen wie beispielsweise Kauf-, Werk- und Werkliefer-, Agentur, Joint-Venture-, Franchise-, und Kreditverträgen
- Erstellen von Rechtsgutachten (sog. Legal Opinions) im Rahmen von grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen
- Übernahme der Funktion eines Rechtsdienstes für KMU
- Trust-, Stiftungs- und Vereinsrecht
- Vertretung oder Unterstützung bei Vertragsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten
- Vertretung vor staatlichen Gerichten und Behörden (z.B. bei Bewilligungs-, Zulassungs- und Submissionsfragen)