Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmer («Enterpreneurs») und Unternehmen in sämtlichen gesellschafts- und handelsrechtlichen Bereichen. Dazu zählen insbesondere:

 

  • Firmengründungen (z.B. AG, GmbH)
  • Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Corporate Governance & Compliance)
  • Gestaltung und Regelung der rechtlichen Beziehungen unter Teilhabern (Aktionärbindungsverträge, Arbeitsverträge, Finanzierungsverträge, Managemententlöhnung usw.)
  • Arbeitsbewilligungs- und Aufenthaltsrecht beispielsweise bei sog. Drittstaatenangehörigen
  • Vorbereitung, Ausarbeitung und Verhandlung von nationalen oder grenzüberschreitenden Verträgen wie beispielsweise Kauf-, Werk- und Werkliefer-, Agentur, Joint-Venture-, Franchise-, und Kreditverträgen
  • Erstellen von Rechtsgutachten (sog. Legal Opinions) im Rahmen von grenzüberschreitenden Finanzierungstransaktionen
  • Übernahme der Funktion eines Rechtsdienstes für KMU
  • Trust-, Stiftungs- und Vereinsrecht
  • Vertretung oder Unterstützung bei Vertragsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten und Behörden (z.B. bei Bewilligungs-, Zulassungs- und Submissionsfragen)